Fahrbare Gerüste sind fahrbare Konstruktionen, die aus Gerüstbauteilen zusammengesetzt und auf Fahrrollen stehen und verfahren werden können.
Fahrbare Gerüste werden bei uns je nach Anforderung aus Bockgerüsten, Systemgerüsten oder auch aus Gerüstrohren und Kupplungen erstellt.
Anwendungsbeispiele
Fahrgerüste der Lastklasse 1 ( gleichmäßig verteilte Last 0,75 kN /m²) dürfen nur für Inspektionsarbeiten eingesetzt werden, d.h. es dürfen weder Werkzeuge noch Material gelagert oder transportiert werden.
Fahrgerüste der Lastklasse 2 ( gleichmäßig verteilte Last 1,50 kN /m²) dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, die kein Lagern von Baustoffen und Bauteilen erfordern.
Fahrgerüste der Lastklasse 3 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen die Belastung aus Personen und Materialien die gleichmäßig verteilte Verkehrslast von 2,0 kN/m² nicht überschreitet.
Zulässige Arbeiten sind zum Beispiel:
Putzarbeiten mit geringer Materiallagerung
Fassadenbekleidungsarbeiten
Malerarbeiten
Beschichtungsarbeiten
Verfugungsarbeiten
Ausbesserungsarbeiten
Montagearbeiten
Fahrgerüste der Klassen 4, 5 und 6 dürfen für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen Baustoffe oder Bauteile auf dem Gerüstbelag abgesetzt oder gelagert werden. Dabei darf die jeweils zulässige Belastung der verschiedenen Lastklassen nicht überschritten werden.
Für die verschiedenen fahrbaren Gerüste verwenden wir ausschließlich Layher Modul oder Layher Blitzgerüst.